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Cannabis auf Rezept

Künftig können schwer kranke Menschen Cannabis in Arzneimittelqualität auf Rezept erhalten, denn das Gesetz „Cannabis als Medizin" ist am 10.3.2017 in Kraft getreten. Ziel ist die Verbesserung der Palliativversorgung. Eine Begleiterhebung soll Informationen zum langfristigen Gebrauch von Cannabis wissenschaftlich sichern.

Das Gesetz regelt den Einsatz von Cannabisarzneimitteln als Therapiealternative bei Patientinnen und Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen. Bedingung dafür ist, dass nach Einschätzung des behandelnden Arztes diese Mittel den Krankheitsverlauf spürbar positiv beeinflussen oder dessen Symptome lindern. Dies kann zum Beispiel in der Schmerztherapie, bei bestimmten chronischen Erkrankungen wie etwa Multipler Sklerose oder bei schwerer Appetitlosigkeit und Übelkeit der Fall sein.

Die Kosten für die Behandlung werden von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.

Künftig soll in Deutschland auch ein staatlich kontrollierter Anbau von Cannabis für medizinische Zwecke möglich sein. Verantwortlich für die Umsetzung ist das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) als staatliche „Cannabisagentur“. Für die Übergangszeit soll die Versorgung mit Medizinalcannabis jedoch zunächst über Importe gedeckt werden.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren behandelnden Arzt und Ihre Krankenkasse.

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