AWO Betreuungsverein Koblenz Hauptnaviagtion
Gesetzliche Änderungen im Jahr 2025 im Überblick
Kurz und knapp finden Sie hier die gesetzlichen Änderungen zum Jahresbeginn 2025 zusammengefasst, die Sie oder Ihr Ehrenamt betreffen könnten.
1. Elektronische Patientenakte
Ab Mitte Januar beginnt die automatische Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) für alle gesetzlich Versicherten. Wir haben bereits ausführlich im ersten Newsletter dieses Jahres darüber berichtet. Möchten Sie nicht, dass Ihre Daten in einer ePA erfasst werden, dann können Sie bei Ihrer Krankenkasse widersprechen.
2. Mehr Geld für die Pflege
Das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) sieht vor, dass Leistungsbeiträge der Pflegeversicherung im häuslichen, im teil- und vollstationären Bereich zum Jahresbeginn um 4,5 Prozent angehoben werden. Wie hoch die Leistungen für Sie persönlich ausfallen, wird erst zum Jahreswechsel feststehen.
3. Rentenerhöhung
Nach vorläufigen Berechnungen der Deutschen Rentenversicherung können Rentnerinnen und Rentner ab dem 01.01.2025 ein Rentenplus von 3,5 Prozent erwarten.
4. Mindestlohn und Minijobgrenze
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 01.01.2025 auf 12,82 Euro pro Stunde. Mit der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns steigt ab 2025 auch die Verdienstgrenze für Minijobs – von aktuell 538 Euro auf 556 Euro. Wichtig für Betreute, die Mindestlohn erhalten: Sie können 2025 in demselben Stundenumfang weiterarbeiten, ohne Sozialversicherungsbeiträge zahlen zu müssen. Der maximale Jahresverdienst eines Minijobbers oder einer Minijobberin erhöht sich damit von 6.456 Euro auf 6.672 Euro.
5. Beitragssätze in der Kranken- und Pflegeversicherung steigen
Im Durchschnitt steigt der Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung von 1,7 Prozent um 0,8 Prozentpunkte auf 2,5 Prozent. Zudem soll der Beitragssatz für die Pflegeversicherung bereits zum Jahresbeginn um 0,2 Prozentpunkte steigen. Dem muss allerdings noch der Bundesrat zustimmen.
6. Neues Gesetz: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Dieses Gesetz hat zum Ziel, die Integration in der Gesellschaft weiter voranzutreiben. Am 28.06.2025 tritt dieses Gesetz in Kraft. Es definiert Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen, die nach dem 28.06.2025 in den Verkehr gebracht bzw. für Verbraucherinnen und Verbraucher erbracht werden. Dies umfasst u. a. den gesamten Online-Handel, Hardware, Software, aber auch den überregionalen Personenverkehr und Bankdienstleistungen.
Es geht um Produkte, die barrierefrei genutzt werden sollen – nicht um reine Dienstleistungen. Bei elektronischen Dienstleistungen greift die Regelung erst, wenn das Unternehmen mindestens zehn Mitarbeiter beschäftigt oder einen Jahresumsatz von mehr als zwei Millionen Euro erzielt.