AWO Betreuungsverein Koblenz Hauptnaviagtion
Patientenverfügung
Die Patientenverfügung ist eine Willenserklärung, mit der der Verfügende für den Fall seiner Einwilligungsunfähigkeit einen Arzt anweist, medizinische Behandlungen vorzunehmen oder zu unterlassen.
Nach geltendem Recht ist jede, im Fall einer Krankheit erforderliche Behandlung nur dann erlaubt, wenn der Betroffene in diese eingewilligt hat.
Kann er seinen Willen hinsichtlich einer Behandlung nicht mehr äußern, muss sein mutmaßlicher Wille ermittelt werden. Hierbei ist eine Patientenverfügung hilfreich, denn sie dient dem Bevollmächtigten oder Betreuer dazu, das Selbstbestimmungsrecht als Patient oder Patientin durchzusetzen.
Je konkreter eine Patientenverfügung abgefasst ist, umso eindeutiger kann der Arzt den Willen des Patienten erkennen und diesem nachkommen.
Vor Abfassung einer Patientenverfügung wird empfohlen, das vertrauensvolle Gespräch mit einem Arzt zu suchen und sich eingehend über medizinische und therapeutische Interventionsmöglichkeiten (Intensivmedizin, Palliativmedizin) zu informieren.
Desweiteren sollten aus der Patientenverfügung persönliche Werte, Erfahrungen, Wünsche und Vorstellungen zu entnehmen sein, die dazu dienen können, den Patienten in seinen Lebenszusammenhängen verstehen zu können und so den mutmaßlichen Willen zu ermitteln. Wenn möglich sollte deutlich werden, welche Behandlungen und Vorgehensweisen auf keinen Fall gewünscht werden. Es wird empfohlen, die Patientenverfügung in wiederkehrenden Abständen zu überprüfen und, versehen mit Datum und Unterschrift, zu aktualisieren.
Weiterführende Links
Bundesärztekammer: www.bundesaerztekammer.de/patienten/patientenverfuegung/
Bundesministerium der Justiz: www.bmjv.de