AWO Betreuungsverein Koblenz Hauptnaviagtion
Private Vorsorge
Mit der Volljährigkeit ist jeder Mensch in Deutschland grundsätzlich geschäftsfähig und damit eigenverantwortlich, d.h. er kann sein Leben in allen Angelegenheiten selbstbestimmt regeln und gestalten. Krankheit, Behinderung oder Alter können jedoch dazu führen, dass Menschen in ihren rechtlichen Handlungsmöglichkeiten eingeschränkt oder sogar geschäftsunfähig sind. Diese Menschen bedürfen der Unterstützung und rechtlichen Vertretung. Ein gesetzliches Vertretungsrecht ist für Ehegatten, Lebenspartner und Kinder in Deutschland aber nicht vorgesehen, deshalb gilt:
benötigt ein erwachsener Mensch rechtliche Vertretung, kann dies nur über eine Vollmacht oder die gesetzliche Betreuerbestellung sichergestellt werden.
Selbstbestimmung sicherstellen mit Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung!
Sie bestimmen in einer Vorsorgevollmacht, welche Vertrauensperson, wie Ehegatte, Lebenspartner, Kinder, welche rechtlichen Angelegenheiten für Sie auf welche Weise erledigen darf.
Mit einer Betreuungsverfügung bestimmen Sie Ihren gesetzlichen Vertreter, der vom Gericht bestellt wird.
Wir beraten Sie
Wir beraten Sie gerne persönlich und kostenfrei zu den Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Vereinbaren Sie einfach einen Termin unter der Telefonnummer: 0261 9835148.
Zur Beratung gehört:
- Aufklärung über die Bedeutung einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung
- Umfangreiches Informationsmaterial und Vordrucke der einzelnen Formulare
- Berücksichtigung individueller Fragestellungen und Anliegen