AWO Betreuungsverein Koblenz Hauptnaviagtion
Ab 01.03.2022: Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende tritt in Kraft
Die zurzeit geltende Rechtslage (sog. Entscheidungslösung) bleibt in ihrem Kern unverändert, das heißt, eine Organ- und Gewebespende ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn der mögliche Organ- oder Gewebespender zu Lebzeiten eingewilligt oder sein nächster Angehöriger zugestimmt hat.
Das Gesetz sieht unter anderem vor:
- Die Einrichtung eines bundesweiten Online-Registers beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).
- Die Ausweisstellen von Bund und Ländern müssen den Bürgerinnen und Bürgern zukünftig Aufklärungsmaterial und Organspendeausweise aushändigen. Dabei wird auf weitere Informations- und Beratungsmöglichkeiten hingewiesen. Das Gesetz sieht zudem die Möglichkeit vor, sich vor Ort in das Online-Register einzutragen.
- Hausärztinnen und Hausärzte können künftig bei Bedarf ihre Patientinnen und Patienten alle zwei Jahre über die Organ- und Gewebespende ergebnisoffen beraten. Das Gesetz sieht außerdem vor, die Organ- und Gewebespende verstärkt in der ärztlichen Ausbildung zu verankern.
- Grundwissen zur Organ- und Gewebespende soll zudem in den Erste-Hilfe-Kursen zum Erwerb der Fahrerlaubnis vermittelt werden.
Was Sie beachten sollten
Voraussetzung für eine Organ- und Gewebeentnahme nach dem Tod ist die Einwilligung des möglichen Organ- oder Gewebespenders zu Lebzeiten oder die Zustimmung seines nächsten Angehörigen, wenn zu Lebzeiten keine Erklärung abgegeben worden ist.
Sprechen Sie mit den von Ihnen betreuten Personen das Thema an und ergründen Sie, ob ein Wille zur Organspende vorliegt. Dann ist es am besten, wenn ein Organspendeausweis ausgefüllt wird. Leider nimmt das Onlineregister frühestens Ende des Jahres den Betrieb auf. Bis dahin sollte der Organspendeausweis stets mitgeführt werden.
Einen Organspendeausweis können Sie unter www.organspende-info.de bestellen oder online ausfüllen.
Quelle: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/zustimmungsloesung-organspende.html vom 11.03.2022