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Bundesteilhabegesetz teilweise in Kraft | Koblenzer Betreuungsverein der AWO e.V.
Gesetzgebung

Bundesteilhabegesetz teilweise in Kraft

Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) ist ein umfassendes Gesetzespaket, das viele Verbesserungen von der Prävention bis zur gesellschaftlichen Eingliederung vorsieht. Ziel des Gesetzes ist es die Behindertenpolitik in Deutschland im Einklang mit der Behindertenrechtskonvention der United Nations weiterzuentwickeln.

Gleichzeitig werden Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode umgesetzt. Kernziele sind, mehr Selbstbestimmung und umfangreichere Teilhabe sicherzustellen sowie in Zukunft staatliche Leistungen wie aus einer Hand zu gewähren.

Ein für Betreuer äußerst wichtiger Baustein des BTHG ist, dass die Eingliederungshilfe von der Sozialhilfe entkoppelt wird und die Einkommens-und Vermögensanrechnung verbessert wird. Über die einzelnen Stufen der Vermögensanrechnung informieren wir Sie in dem nächsten Newsletter.

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