Gesetzgebung

Grünes Licht vom Bundesrat: Die Aufwandspauschale für ehrenamtliche gesetzliche Betreuerinnen und Betreuer wird angehoben

Wie im letzten Newsletter angekündigt, hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 21.03.2025
nun auch einer Erhöhung der Vergütungssätze und einer gesetzlichen Neuregelung der
Vormünder- und Betreuervergütung zugestimmt. Nicht nur ehrenamtliche, sondern auch
berufliche Betreuerinnen und Betreuer sowie Vormünder erhalten künftig mehr Geld.
Kurze Zusammenfassung der Neuerungen


Das seit 2005 weitgehend unveränderte Vergütungssystem wird neu geregelt und vereinfacht.
Statt 60 einzelner Vergütungstatbestände gibt es künftig nur noch 16 monatliche
Fallpauschalen. Ihre Höhe richtet sich nach der Betreuungsdauer – es sind künftig nur noch
zwei statt der bisher fünf relevanten Zeiträume vorgesehen.

Auch für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer enthält das Gesetz Neuerungen:

Beispielsweise erhöht sich der Berechnungsfaktor, wenn sie die Aufwandspauschale geltend machen.  Die jährliche Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Betreuer von derzeit 425 Euro wird auf 450 Euro angehoben.

Die Neuregelungen der Vormünder- und Betreuervergütung treten zum 01.01.2026 in Kraft.
Hier können Sie sich ein Video über die Abstimmung anschauen:


https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/25/1052/03.html?nn=4352768#top-3

 

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