AWO Betreuungsverein Koblenz Hauptnaviagtion
Inflationsausgleich für rechtliche Betreuerinnen und Betreuer
Rechtliche Betreuerinnen und Betreuer sollen eine Sonderzahlung erhalten, um ihre inflationsbedingte finanzielle Mehrbelastung abzufedern. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesministerium der Justiz veröffentlicht hat. Von der Sonderzahlung sollen Betreuungsvereine, selbstständige berufliche Betreuerinnen und Betreuer sowie ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer profitieren. Der Gesetzentwurf sieht daneben eine Änderung des Betreuungsorganisationsgesetzes vor, um ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer bei der Prüfung ihrer persönlichen Eignung und Zuverlässigkeit zu entlasten.
Inflationsausgleich für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer
Ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer sollen eine Inflationsausgleichs-Sonderzahlung in Höhe von 24 € pro Jahr für jede geführte Betreuung erhalten.
Weniger Bürokratie für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer
Mit einer Änderung des § 21 Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) kann die zuständige Behörde die Auskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis nun ausdrücklich auch selbst einholen. Potenzielle ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer werden so in Vorbereitung ihres ehrenamtlichen Engagements von bürokratischen Hürden entlastet.
Inflationsausgleich für berufliche Betreuerinnen und Betreuer
Die Inflationsausgleichs-Sonderzahlung in Höhe von 7,50 € für berufliche Betreuerinnen und Betreuer soll monatsweise und pro geführte Betreuung ausgezahlt werden und auf den Zeitraum von Anfang 2024 bis Ende 2025 begrenzt sein. Um keinen zusätzlichen Verwaltungsaufwand entstehen zu lassen, soll sie zusammen mit der quartalsweisen Vergütungsfestsetzung beim zuständigen Betreuungsgericht geltend gemacht werden. Durch die Schaffung der Inflationsausgleichs-Sonderzahlung wird die Notwendigkeit, das Vergütungssystem entsprechend der gesetzlichen Vorgabe insgesamt zu evaluieren, nicht aufgehoben. Die Evaluierung wird, wie im Gesetz vorgesehen, bis Ende 2024 durchgeführt.
Der Gesetzentwurf soll als Formulierungshilfe der Bundesregierung in das parlamentarische Verfahren eingebracht werden. Den Gesetzentwurf können Sie hier abrufen.
Quelle: www.Bundesjustizministerium.de, Pressemitteilung vom 24.07.2023