Hätten Sie es gewusst?

Haben Betroffene das Recht, den/die Betreuer:in vor der Bestellung kennenzulernen?

Nein, nach derzeitiger Rechtslage besteht darauf kein Anspruch.

Aber das ändert sich ab dem 01.01.2023 mit der Einführung des Betreuungsrechtsorganisationsgesetzes (BtOG). Um das Selbstbestimmungsrecht des Betroffenen zu stärken, ist im Rahmen des § 12 Abs. 2 BtOG erstmals die Möglichkeit eines persönlichen Kennenlerngesprächs zwischen dem Betroffenen und dem/der Betreuer:in vorgesehen. Dieses Kennenlerngespräch findet auf Wunsch des Betroffenen und durch Vermittlung der Betreuungsbehörde statt. Der derzeitige Gesetzestext sieht jedoch nur eine „Kann“-Vorschrift vor. Wortwörtlich lautet § 12 Abs. 2 BtOG:

Auf Wunsch des Betroffenen kann die Behörde ein persönliches Kennenlernen zwischen dem Betroffenen und dem vorgesehenen Betreuer vermitteln.

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