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Impfreihenfolge in Rheinland-Pfalz: Wann sind ehrenamtliche Betreuer dran?

Gesetzliche Betreuer sind in der Impfreihenfolge in die Priorisierungsgruppe 1 eingeordnet. Grundsätzlich bedeutet diese Wortwahl, dass alle Betreuer gemeint sind, die gerichtlich als Betreuer einer Person bestellt wurden, also ehrenamtliche Betreuer, Berufsbetreuer und Vereinsbetreuer.

Liest man sich unter www.impftermin.rlp.de die Darstellung der Impfpriorisierung durch, erscheint folgende Darstellung:

Personen aus folgenden Berufsgruppen:

  • Personal in Pflegeheimen und stationären und teilstationären Einrichtungen zur Behandlung und Pflege von älteren oder pflegebedürftigen Personen
  • Pflegekräfte
  • Ärzte
  • Verwaltungsmitarbeiter, Reinigungs- und Hauswirtschaftskräfte
  • Gesetzliche Betreuer
  • Mitarbeiter in Hospizen
  • Seelsorger
  • Sonstige

Die gesetzlichen Betreuer sind also eine Untergruppe und werden unter dem Oberpunkt Personal in Pflegeheimen und stationären und teilstationären Einrichtungen zur Behandlung und Pflege von älteren oder pflegebedürftigen Personen aufgeführt.

Daraus kann man folgern, dass es bei der Impfreihenfolge in erster Linie darum geht, Personen, die erhöhten Kontakt zu gefährdeten Personen haben, zu impfen, um diese zu schützen. Das macht Sinn!

Darüber hinaus sieht die 2. Priorisierungsgruppe vor, dass „Bis zu zwei enge Kontaktpersonen von pflegebedürftigen Personen (mit anerkanntem Pflegegrad): Die pflegebedürftigen Personen müssen entweder über 70 Jahre alt sein oder eines der genannten Krankheitsbilder aufweisen...“ ebenfalls einen Impftermin erhalten können. Dies könnte u.a. für ehrenamtliche Betreuer passend sein, die einen Angehörigen zuhause versorgen.

Alles Weitere zur Impfung finden Sie unter folgendem Link:
www.corona.rlp.de/de/impfen/informationen-zur-corona-impfung-in-rheinland-pfalz/

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